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Iris Seidel
Reisdorfer Dorfstraße 21
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Telefon: 0151 611 411 30 0151 611 411 30
E-Mail: ikkkobold@hotmail.de

Haftungsausschluss

Mit dem Urteil vom 12.05.1998 (312 O 85/98) hat die 12.Zivilkammer des Landesgerichts Hamburg entschieden, dass man durch die Aufbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich vom Inhalt und der Gestaltung aller verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt auch für alle auf der Website angebrachten Links, und für alle Inhalte der Seiten zu denen Links oder Banner führen.

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 - Allgemeine Geschäftsbedingung -

 

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter, Iris Seidel, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Mieter erkennt die nachfolgenden Bedingungen für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Buchung als Vertragsbestandteil des Mietvertrages verbindlich an.

Der Mietvertrag kommt zustande, nachdem der Vermieter, dem Mieter ein Angebot unterbreitet hat, in welchem die Zeit, der Mietpreis und die sonstigen Leistungen enthalten sind und der Mieter dieses Angebot durch telefonische Mitteilung, schriftliche Bestätigung, Email, Telefon, Fax oder Anzahlung annimmt. Mündliche Nebenabreden und abweichende Bedingungen vom Mietvertrag sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters gültig.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist seitens des Mieters eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Miete innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig.

Der Mietvertrag berechtigt zur Nutzung der gebuchten Wohnung nebst Einrichtung sowie des Balkons und den Autostellplatz auf dem Grundstück.

Die gemietete Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag genannten Anzahl von Personen belegt werden. Die Aufnahme von Haustieren ist nur nach Vereinbarung gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und dessen Inventar sowie evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln und alle während der Aufenthaltszeit entstehenden Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden und im Falle von Verschulden Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Schaden durch Begleitpersonen oder Gäste des Mieters verursacht wurde.

Die angegebenen Mietpreise sind Tagespreise pro Wohneinheit. Die Miete schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr ein. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter, ist dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung wie folgt zu vergüten:

vom 60. bis zum 41. Tag vor Mietbeginn sind 20 % der Miete,
vom 40. bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 50 % der Miete und
vom 20. bis zum 10. Tag vor Mietbeginn 80 % der Miete zu bezahlen.

Bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Miete in Rechnung gestellt.

Gelingt es dem Vermieter die Wohnung für den gleichen Zeitraum und zu gleichen Bedingungen zu vermieten, wird nur eine Aufwandsentschädigung von 10 % der Gesamtmiete zur Zahlung fällig.

Umbuchungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Vermieters wirksam. Dem Mieter wird als Aufwandsentschädigung 10 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt. Bietet der Mieter einen Ersatzmieter (mit dem ein Mietvertrag zustande kommt), so entfällt die Aufwandsentschädigung.

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Mieter durch sein Verhalten Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder das Zusammenleben im Haus nachhaltig stört und sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt. Bereits gezahlte Miete für die verbleibende Mietzeit wird dem Mieter nicht erstattet.

Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, bei nicht verschuldeter Unmöglichkeit (z.B. höhere Gewalt) das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Miete wird dem Mieter erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Der Vermieter steht für verkehrsübliche Sorgfalt, Auswahl und Überwachung von Bevollmächtigten und Richtigkeit der Wohnungsbeschreibung ein. Für nicht vom Vermieter verursachte Ausfälle oder Störungen in der Wasser-, Gas- und Stromversorgung besteht keine Haftung seitens des Vermieters. Im Falle von Betriebsstörungen ist der Vermieter verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Eine Haftung des Vermieters beschränkt sich der Höhe nach auf das 3fache der vereinbarten Miete.

Angaben, die nicht das Ferienhaus selbst betreffen, erfolgen ohne Gewähr.

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